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Lebensversicherungen nicht sicher

Wer ab 2003 mehr als 200 Euro Vermögen pro Lebensjahr besaß, galt nicht als bedürftig. Lediglich in Härtefällen kann er auf Arbeitslosenhilfe hoffen, entschied das Bundes-Sozialgericht (BSG) mit Urteil vom 25. Mai 2005 (Az.: B 11a/11 AL 51/04). Wie schon … Weiterlesen

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