Wie das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) heute im Wege einer Pressemitteilung verbreitete, hat die Bundesregierung eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ bei älteren Immobilienverträgen beschlossen.
Dadurch wurde nach Einschätzung der meisten Experten bewusst der Weg für eine baldige Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie durch den Bundestag geebnet. Diese wird dann voraussichtlich den bankenfreundlichen Zusatz enthalten, wonach bei Altverträgen das Widerrufsrecht 3 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ausläuft. Das Gesetz soll spätestens am 21.03.2016 in Kraft treten.
Eine solche rückwirkende zeitliche Beschränkung bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Verbraucherrechte. Nachdem man in der Koalition offenbar längere Zeit keine Einigung finden konnte, stellt man letztlich die Interessen der Kreditwirtschaft – die über die angeblich unzumutbare Rechtsunsicherheit geklagt hatte – über die Interessen der Verbraucher. Tatsächlich waren es aber die Kreditinstitute, die – zum Teil wissentlich – über Jahre hinweg fehlerhafte Belehrungen verwendet haben. Für Rechtssicherheit hätte die Kreditwirtschaft also schon längst durch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Nachbelehrung sorgen können. Davon hat man aber keinen Gebrauch gemacht, weil man befürchtete, dass eine Vielzahl Darlehensnehmer dann wohl widerrufen würden.
Nachdem die Zinsen in den letzten Jahren stetig gesunken sind und der Widerruf für viele Darlehensnehmer eine Möglichkeit darstellt, aus langjährigen, unattraktiven Zinsbindungen herauszukommen, scheint die Rechnung der Kreditwirtschaft nicht aufzugehen. Also muss einmal mehr der Gesetzgeber helfen.
Nun bleibt nicht mehr viel Zeit. Betroffene Darlehensnehmer sollten daher die Möglichkeiten eines Widerrufsrechts ihrer Immobilienfinanzierung von einem fachkundigen Rechtsanwalt ihres Vertrauens überprüfen lassen.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus J. P.-Kilfitt
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