Monatsarchiv: Mai 2004

Geld für die Ex

Wenn ein Mann stirbt, ist seine Ehefrau – falls er eine Lebensversicherung besaß –finanziell abgesichert. Doch manchmal hat die Exfrau Vorrang, meint das Landgericht München I. Denn bei Tod eines Versicherten steht die Leistung dem Bezugsberechtigten zu. Niemand anderes habe … Weiterlesen

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erweiterte Widerufsmöglichkeit bei Lebensversicherungen

Bei fehlender Belehrung 1 Jahr Widerruf möglich! Wurde der Kunde nicht ausreichend deutlich über sein 14-tägiges Rücktrittsrecht informiert, so kann er innerhalb eines vollen Jahres von seinem Lebensversicherungsantrag zurücktreten. Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) (Aktenzeichen: IV ZR 58/03). Ein … Weiterlesen

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